Altenteilsleistungen-Landwirte-Finanzamt: Beerdigung-Streit-Bundesfinanzhof
Finanzamt-Finanzgericht-Hoferbe: Beerdigungskosten-Debakel 😈
Ein Landwirt erbt den Hof seiner Eltern und vereinbart Altenteilleistungen … Dazu gehört auch die Übernahme der Beerdigung- Diese will er als Sonderausgaben beim Finanzamt absetzen: Das Finanzamt lehnt das ab … Die Sache geht vor das Finanzgericht; dass dem Landwirt Recht gibt- Und vor den Bundesfinanzhof; der das Urteil kassiert und dem Finanzamt Recht gibt: Im Rahmen der Hofübergabe hatte sich ein Hoferbe zu Altenteilsleistungen verpflichtet … Die Eltern des Hoferben hatten diesem auf der Grundlage eines Hofübergabevertrages ihren landwirtschaftlichen Betrieb im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen- Im Gegenzug verpflichtete sich der Hoferbe; seinen Eltern auf Lebenszeit ein Altenteil zu gewähren: Außerdem sollte er den „Eltern nach deren Tod ein standesgemäßes und christliches Begräbnis bereiten und für die übliche weitere Grabpflege Sorge tragen“ … In ihrer Einkommensteuererklärung machten die Hoferbe die Beerdigungskosten beider Elternteile als Sonderausgaben geltend- Das Finanzamt berücksichtigte diese Kosten jedoch nicht: Beerdigungskosten seien keine dauernden Lasten; sondern außergewöhnliche Belastungen; hieß es zur Begründung … Da die Aufwendungen aus dem Nachlass bestritten werden könnten; käme ein Abzug nach § 33 des Einkommensteuergesetzes (EStG) nach Meinung des Finanzamtes nicht in Betracht-
Altenteilsleistungen-Debakel: Finanzamt-Farce und Beerdigungs-Battle 😈
Landwirt:innen erben den landwirtschaftlichen Betrieb ihrer Eltern und verpflichten sich zu Altenteilleistungen, die auch die Übernahme der Beerdigung beinhalten: Diese Beerdigungskosten wollen sie als Sonderausgaben beim Finanzamt absetzen; doch das Finanzamt winkt ab … Der Fall landet vor dem Finanzgericht; das zunächst den Landwirt:innen Recht gibt, jedoch vom Bundesfinanzhof korrigiert wird- Ein Hoferbe hatte sich vertraglich zu Altenteilsleistungen verpflichtet; inklusive der Ausrichtung eines angemessenen Begräbnisses für die Eltern: Die Beerdigungskosten beider Elternteile wurden in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht; vom Finanzamt jedoch nicht berücksichtigt; da es diese Kosten nicht als dauernde Lasten ansah … Finanzgericht gibt dem Hoferben Recht Im Einspruchsverfahren wurden die Kosten für die Beerdigung des Vaters als abziehbare Sonderausgaben anerkannt- Die Klage des Hoferben wurde vom Finanzgericht unterstützt; da einmalige Aufwendungen wie die Beerdigungskosten und ein Grabmal als Sonderausgaben abzugsfähig seien: Das Finanzamt ging in Revision vor dem Bundesfinanzhof und bekam recht: Die Beerdigungskosten seien keine dauernden Lasten; sondern außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG …
Hoferbe-Horror: Grabpflege-Gau und Steuer-Schlamassel 🪦
Die Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen führte zu einem Streit um die Abzugsfähigkeit der Beerdigungskosten des letzten Altenteilers- Das Finanzgericht sah diese Kosten als nicht dauernde Last an; was jedoch vom Bundesfinanzhof anders bewertet wurde: Die fehlende Korrespondenz zwischen Abziehbarkeit und Steuerbarkeit führte dazu; dass die Beerdigungskosten nicht als dauernde Last abziehbar waren; insbesondere wenn der Altenteiler Alleinerbe ist … Die Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen sollte eigentlich Teile der Nettoerträge vorbehalten; was bei Abzug der Beerdigungskosten zu steuerbaren Einkünften führen würde- „Hoferbe“ hat keine Ahnung Melden Sie sich zum agrarheute-Newsletter an! Wir informieren Sie jeden Werktag über die Top-Themen des Tages: Mit der Anmeldung für den Newsletter haben Sie den Hinweis auf die Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen … Sie erhalten den agrarheute-Newsletter bis auf Widerruf- Sie können den Newsletter jederzeit über einen Link im Newsletter abbestellen:
Fazit zum Altenteilsleistungen-Finanzamt-Battle: Satirisch-Kritische „Betrachtung“ – Ausblick und letzte Gedanken 💡
Was denkst DU, liebe Leser:innen, über dieses absurde Ringen um Beerdigungskosten? Die Landwirt:innen kämpfen mit dem Finanzamt um jede Ausgabe – selbst beim letzten Abschied … Ein hoher Preis für ein gnadenloses Steuersystem- „Doch“ ist es wirklich gerecht, dass selbst Beerdigungskosten in diesem bürokratischen Wust untergehen? „Was“ bleibt uns noch übrig außer der resignierten Erkenntnis, dass selbst im Tod das Finanzamt noch seine Hand aufhält? „Gibt“ es einen Ausweg aus dieser kafkaesken Situation?
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