Kartoffeln vor Zikaden schützen: Diese Mittel dürfen Landwirte nutzen #insektizid #kartoffel
Notfallzulassungen Kartoffeln vor Zikaden schützen: Diese Mittel dürfen Landwirte nutzen © Wolfgang Piller Gesunde Kartoffeln: Jetzt sind Notfallgenehmigungen für Insektizide gegen Zikaden erteilt worden. Teilen Pinnen Whatsapp Teilen Mail Druck Wolfgang Piller und Anne Klös am 24.04.2025 – 05:00 Uhr Die Schilfglasflügelzikade bedroht in Deutschland vor allem Kartoffeln und Zuckerrüben. Jetzt hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Notfallzulassungen für die Bekämpfung des Schädlings erteilt. Anbauverbände, Berater und die Zuckerindustrie haben hart dafür gearbeitet, um die Landwirte bei der Bekämpfung der Zikade unterstützen zu können: Das BVL erteilte acht Notfallzulassung für Insektizide gegen die Schilfglasflügelzikade in Kartoffeln. In den vergangenen Wochen gab es bereits Notfallzulassungen für Insektizide in Zuckerrüben.Lesen Sie auch: Statt Pflug und Grubber: Landwirt mit Minutenböden setzt auf Dämme Wir brauchen Ihre Einwilligung Dieser Inhalt wird von bereit gestellt. Wenn Sie den Inhalt aktivieren, werden ggf. personenbezogene Daten verarbeitet und Cookies gesetzt. Akzeptieren Zikaden bekämpfen: Diese Mittel sind in Kartoffeln erlaubt Das BVL, hat am Mittwoch dem 23.04.2025 mehreren Pflanzenschutzmitteln eine Notfallzulassung für die Bekämpfung der Zikade erteilt. Die Schilfglasflügelzikade überträgt die bakteriellen Erreger des Krankheitskomplexes Stolbur und SBR. Die Krankheiten sorgen für massive Ertragseinbußen und Qualitätsverluste im Kartoffelanbau. In Zuckerrüben ist die Krankheit mittlerweile unter dem Begriff Gummirübe berüchtigt, im Kartoffelanbau spricht man von „bakterieller Knollenwelke“. Jetzt wurden für einen Zeitraum von 120 Tagen (auf Grundlage des § 53 der EU-Pflanzenschutzmittel-Verordnung) folgende Mittel erlaubt:• Carnadine 200 (Wirkstoff Acetamiprid), Zeitraum 1. Mai bis 28. August, 37.000 Liter, entspricht 35.000 ha; • Mospilan SG (Acetamiprid), 23.4. – 20.8., 8.750 kg, 35.000 ha; • Danjiri, (Acetamiprid), 2.5. – 29.8., 8.750 kg, 35.000 ha; • Sivanto prime, (Flupyradifurone), 2.5. – 29.9., 15.000 l, 30.000 ha; • Karate Zeon, (lambda-Cyhalothrin), 2.5. – 29.8., 2.250 l, 30.000 ha; • Kaiso Sorbie, (lambda-Cyhalothrin). 1.5. – 28.8., 3.000 kg, 20.000 ha; • Decis forte, (Deltamethrin), 2.5. – 29.8., 1.000 l, 20.000 ha; • Sumicidin Alpha ES, (Esfenvalerat), 20.5. – 16.9., 6.000 l, 20.000 ha Mehr zum Thema Glasflügelzikade: Diese 7 Mittel haben jetzt eine Notfallzulassung Was Landwirte beim Einsatz der Mittel beachten müssen Zum Schutz des Naturhaushalts, der Bienen sowie der Gesundheit von Anwendern, Arbeitern, Anwohnern und Umstehenden wurden diese Notfallzulassungen mit zusätzlichen Risikominderungsauflagen versehen. Hierzu gehören unter anderem Mindestabstände und die Ausbringung mit verlustmindernder Technik. Achtung: Anwendung nur nach Warndienstaufruf Alle im Rahmen dieser Notfallzulassungen zugelassenen Mittel dürfen nur nach vorherigem amtlichen Warndienstaufruf der zuständigen Pflanzenschutzdienste angewendet werden. Das gilt sowohl in Kartoffeln als auch in Zuckerrüben. Die dazu benötigten Flächenangaben wurden zuvor von den Pflanzenschutzdiensten der Bundesländer ermittelt und zusammengestellt. Diese Warndienstaufrufe basieren auf Monitoringdaten zum Vorkommen der Glasflügelzikaden, die flächendeckend erhoben werden. Aktuell prüft das BVL weitere Notfallzulassungen für die Anwendung in Wurzelgemüse. Melden Sie sich zum agrarheute-Newsletter an! Wir informieren Sie jeden Werktag über die Top-Themen des Tages. Mit der Anmeldung für den Newsletter haben Sie den Hinweis auf die Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen. Sie erhalten den agrarheute-Newsletter bis auf Widerruf. Sie können den Newsletter jederzeit über einen Link im Newsletter abbestellen. Insektizid Kartoffel Pflanzenschutz Zikade Teilen Pinnen Whatsapp Teilen Mail Druck