Die Zukunft der Landwirtschaft: Renaturierung ohne Pflichtbrachen und Enteignungen

Erfahre, wie die Renaturierung die Landwirtschaft revolutionieren wird, ohne auf Pflichtbrachen oder Enteignungen zurückzugreifen. Entdecke die geplanten Maßnahmen und die Ziele, die die EU-Verordnung vorsieht.

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Die geplanten Maßnahmen für die Naturwiederherstellung in Deutschland

Die Bundesregierung plant, bei der Umsetzung der EU-Verordnung zur Naturwiederherstellung auf Pflichtbrachen zu verzichten. Stattdessen sollen Landwirte die Flächen "angepasst" bewirtschaften, um Nahrungsmittelproduktion und Artenschutz auf derselben Fläche zu ermöglichen. Enteignungen von Grundbesitzern sind nicht vorgesehen.

Anrechnung bereits erfolgter Maßnahmen und Erarbeitung des Wiederherstellungsplans

Die Bundesregierung plant, alle bereits erfolgten Maßnahmen zur Naturwiederherstellung in den neuen Wiederherstellungsplan einzubeziehen. Dies schließt sowohl terrestrische als auch marine Schutzgebiete ein. Es bleibt jedoch unklar, ob zusätzliche Maßnahmen über das Aktionsprogramm Natürlicher Pflanzenschutz erforderlich sind oder ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind. Der Prozess zur Erarbeitung des Wiederherstellungsplans hat gerade erst begonnen, wobei bestehende Anreizsysteme wie die ANK-Fördermaßnahmen berücksichtigt werden. Welche weiteren Schritte die Bundesregierung in diesem Zusammenhang unternehmen wird, bleibt abzuwarten.

Zeitplan für die Vorlage des Renaturierungsplans bis September 2026

Bis September 2026 soll Deutschland seinen nationalen Wiederherstellungsplan vorlegen, wie es in der Antwort der Bundesregierung festgelegt ist. Dieser Zeitrahmen erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern, Kommunen und der Öffentlichkeit, um die erforderlichen Maßnahmen zu identifizieren und umzusetzen. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob dieser Zeitplan auch nach möglichen politischen Veränderungen eingehalten werden kann. Die Kommission plant, bis 2024 einheitliche Vorgaben für die Renaturierungspläne aller EU-Staaten vorzulegen, was eine koordinierte und effektive Umsetzung auf europäischer Ebene ermöglichen soll.

Betroffene Flächen und Schutzgebiete in Deutschland

Die genauen Flächen, die von den Renaturierungsmaßnahmen betroffen sein werden, sind noch nicht im Detail festgelegt, wie die Bundesregierung betont. Im Jahr 2021 waren in Deutschland verschiedene Schutzgebiete wie Natura-2000-Gebiete, Nationalparke, Biosphärenreservate und Naturschutzgebiete eingerichtet. Diese Gebiete machen einen signifikanten Anteil der geschützten Landflächen aus. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Schutzgebietskategorien sich oft überlappen, was eine genaue Berechnung der Gesamtfläche der Schutzgebiete erschwert. Die Bundesregierung hebt hervor, dass die unterschiedlichen Schutzgebietskategorien unterschiedliche Schutzniveaus bieten und daher nicht einfach addiert werden können.

Anteil an Moorflächen und Auen unter Naturschutz

Von den Auen entlang der großen Flüsse Deutschlands liegen ein beträchtlicher Anteil in Naturschutzgebieten und Natura-2000-Gebieten. Allerdings ist es aufgrund der Überlappung der Schutzgebietskategorien schwierig, genaue Prozentzahlen zu nennen. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Lebensräume in diesen Gebieten oft in einem ungünstigen Zustand sind. Es gibt jedoch keine detaillierten Informationen über den genauen Anteil von Moorflächen und Fließgewässern außerhalb der Bundeswasserstraßen, die unter Naturschutz stehen. Eine umfassende Bilanzierung dieser Gebiete ist derzeit nicht möglich.

Renaturierungsziele der EU-Verordnung bis 2030, 2040 und 2050

Die EU-Verordnung sieht vor, dass bis 2030 Maßnahmen zur Erhaltung und Stärkung von Ökosystemen auf 20 % der Land- und Meeresflächen in der EU umgesetzt werden. Zusätzlich sollen stark geschädigte Lebensräume bis 2030 zu mindestens 30 %, bis 2040 zu 60 % und bis 2050 zu 90 % wiederhergestellt werden. Diese ehrgeizigen Ziele sollen dazu beitragen, die Biodiversität zu schützen und zu fördern. Die Fortschritte in der Wiederherstellung werden anhand von verschiedenen Indikatoren gemessen, um sicherzustellen, dass die Ziele erreicht werden.

Feststellung der Wiederherstellung anhand von Indikatoren

Die EU-Verordnung legt fest, dass die Fortschritte in der Wiederherstellung landwirtschaftlicher Ökosysteme anhand von drei Indikatoren gemessen werden. Verbesserungen bei mindestens zwei dieser Indikatoren sind erforderlich, um den Fortschritt zu bewerten. Diese Indikatoren umfassen den Grünland-Schmetterlingsindex, den Anteil von vielfältigen Landschaftselementen und den Vorrat an organischem Kohlenstoff in mineralischen Ackerböden. Zusätzlich wird das Vorkommen von üblichen Vogelarten der Agrarlandschaft als Indikator für den Gesamtzustand der Artenvielfalt einbezogen. Diese umfassende Bewertung soll sicherstellen, dass die Renaturierungsziele der EU-Verordnung erreicht werden.

Wie können Landwirte von der Renaturierung profitieren? 🌱

Liebe Leser, die Renaturierung der Landwirtschaft bietet nicht nur Chancen für die Umwelt, sondern auch für die Landwirte selbst. Durch die Anpassung der Bewirtschaftung und die Förderung von Mehrfachnutzung können Landwirte langfristig von einer nachhaltigeren und effizienteren Landnutzung profitieren. Welche Möglichkeiten sie haben, um aktiv an der Renaturierung teilzunehmen und von den neuen Maßnahmen zu profitieren, bleibt spannend zu beobachten. Teile uns deine Meinung mit: Welche Rolle siehst du für Landwirte bei der Renaturierung? 🌿🚜🌾

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