EU verschiebt Richtlinien zur Nachhaltigkeit und zur Lieferkette #entbürokratisierung #nachhaltigkeit

Entbürokratisierung EU verschiebt Richtlinien zur Nachhaltigkeit und zur Lieferkette © stock.adobe.com/photomagically Die EU hat beschlossen, zwei Richtlinien zur Nachhaltigkeit und zur Sorgfalt in der Lieferkette aufzuschieben. Teilen Pinnen Whatsapp Teilen Mail Druck Norbert Lehmann, agrarheute am 15.04.2025 – 11:20 Uhr Grünes Licht im Rat: Zwei EU-Richtlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und zur Sorgfalt in der Lieferkette werden verschoben. Der Rat der Europäischen Union hat den ersten Teil eines Pakets zur Vereinfachung von EU-Vorschriften am Montag (14.4.) beschlossen. Die EU-Kommission hatte das sogenannte Omnibus-1-Paket im Februar vorgelegt, um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken. Damit ist der einjährige Aufschub für das Inkrafttreten der Richtlinie zu den Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (CSDDD) nun endgültig beschlossene Sache. Gleich um zwei Jahre werden die Anforderungen der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) verschoben. Wie jetzt der Rat hatte das Europaparlament bereits im Vorfeld für die Verschiebung über ein Schnellverfahren votiert. Trilog-Verhandlungen mit der Europäischen Kommission waren somit nicht mehr notwendig. Wir brauchen Ihre Einwilligung Dieser Inhalt wird von bereit gestellt. Wenn Sie den Inhalt aktivieren, werden ggf. personenbezogene Daten verarbeitet und Cookies gesetzt. Akzeptieren Unternehmen erhalten mehr Zeit zur Anpassung Damit tritt die Lieferketten-Richtlinie nicht am 26. Juli 2027, sondern exakt ein Jahr später in Kraft. Damit soll der Wirtschaft mehr Luft beim Anpassen an das neue Regelwerk verschafft werden. Betroffen sind alle Unternehmen in der EU mit einem Nettoumsatz von mehr als 900 Mio. Euro und mehr als 3.000 Mitarbeitern. Mit der nun gewonnenen Zeit sollen betroffenen Unternehmen etwa bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung bewährte Praktiken an die Hand gegeben werden. Ferner soll durch entsprechende Leitlinien der Aufwand für Rechtsberatung reduziert werden. Mehr zum Thema EU-Lieferkettengesetz: „Landwirtschaft gilt als Hochrisikosektor“ Niedrigere Kosten durch weniger Kontrollen Darüber hinaus können Unternehmen von der Pflicht entbunden werden, systematisch eingehende Bewertungen der negativen Auswirkungen ihrer Lieferketten vornehmen zu müssen. Zudem soll der Abstand zwischen zwei regelmäßigen Beurteilungen und Aktualisierungen im Rahmen der Sorgfaltspflichten von einem auf fünf Jahre erweitert werden. Erklärtes Ziel der Brüsseler Kommission ist es, dadurch „unnötige Komplexität und Kosten“ zu vermeiden.  Mit Material von AgE, Rat der EU Melden Sie sich zum agrarheute-Newsletter an! Wir informieren Sie jeden Werktag über die Top-Themen des Tages. Mit der Anmeldung für den Newsletter haben Sie den Hinweis auf die Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen. Sie erhalten den agrarheute-Newsletter bis auf Widerruf. Sie können den Newsletter jederzeit über einen Link im Newsletter abbestellen. Entbürokratisierung Nachhaltigkeit Teilen Pinnen Whatsapp Teilen Mail Druck

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