Jäger schoss auf Terrassentür: Jetzt ist das Urteil gefallen #jagd #jäger

Jagdunfall Jäger schoss auf Terrassentür: Jetzt ist das Urteil gefallen © Florian Standke Dank Wärmebildgerät lässt sich im Dunklen im Revier Spannendes beobachten.Bei einem morgendlichen Fuchsansitz kam es zu einem Abpraller. Teilen Pinnen Whatsapp Teilen Mail Druck Johannes Schlereth (Pirsch) am Montag, 10.02.2025 – 10:00 Nach dem Schuss auf einen Fuchs traf das Geschoss eine Terrassentür. Mittlerweile gehen die Ermittlungen dem Ende entgegen. Im unterfränkischen Unsleben in Bayern kam es im November des vergangenen Jahres zu einem Zwischenfall: Der Schuss eines Jägers durchschlug die Terrassentür eines Wohnhauses. Mittlerweile ist die Staatsanwaltschaft zu einem Ergebnis gekommen. Wir brauchen Ihre Einwilligung Dieser Inhalt wird von bereit gestellt. Wenn Sie den Inhalt aktivieren, werden ggf. personenbezogene Daten verarbeitet und Cookies gesetzt. Akzeptieren Während der Jagd: Schuss wird abgelenkt Die Kugel schlug – so Oberstaatsanwalt und Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Schweinfurt Markus Küstner – versehentlich ein. Gegenüber lokalen Medien äußerte er sich, dass „ein vorsätzliches Verhalten nicht nachweisbar und aufgrund der Ermittlungen auch nicht naheliegend“ sei. Demzufolge bliebe zunächst nur der Verdacht der Sachbeschädigung bestehen. Allerdings: Auch dieser bestätigte sich nicht. Der Schütze soll am 16. November gegen 5.20 Uhr von einer Kanzel in Ortsnähe einen Fuchs beschossen haben. „Auf nicht näher feststellbare Weise“ sei dann das Geschoss im Kaliber 308 abgelenkt worden und 700 Meter entfernt in den Rahmen der Tür eingeschlagen. Schuss trifft Türe: Gutachten erstellt Ein Gutachten habe ergeben, dass bei einem Schuss auf ein Stück Wild in Bodennähe nicht auszuschließen sei, dass das Projektil abgelenkt wird und noch über eine gewisse Distanz weiterfliegt. Das Verfahren gegen den Waidmann wurde somit eingestellt, weil „ein strafrechtlich relevanter Vorwurf nicht bewiesen“ werden konnte. Allerdings: Laut dem Pressesprecher könnten jagdrechtliche Vorschriften beim Vorgang selbst verletzt worden sein. Darunter könnten ein Verstoß gegen das Jagdverbot in bestimmten Bereichen oder die Schussabgabe in bestimmte Richtungen fallen. Hier ist die Staatsanwaltschaft jedoch nicht zuständig: Bei solchen Verstößen handele es sich um Ordnungswidrigkeiten, die ins Aufgabenspektrum der unteren Jagdbehörde fallen. Dort sind die Mitarbeiter bereits am Bearbeiten des Falls. Sollte sich herausstellen, dass der Waidmann einen Sorgfaltspflichtverstoß begangen hat, könnte seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit auf dem Spiel stehen. Mit einer Geldstrafe wird der Schütze wohl nicht rechnen müssen. Bußgeldbewehrte Verstoße gegen ein Jagdverbot seien in dem Fall nicht ersichtlich – teilte die Behörde mit. Melden Sie sich zum agrarheute-Newsletter an! Wir informieren Sie jeden Werktag über die Top-Themen des Tages. Mit der Anmeldung für den Newsletter haben Sie den Hinweis auf die Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen. Sie erhalten den agrarheute-Newsletter bis auf Widerruf. Sie können den Newsletter jederzeit über einen Link im Newsletter abbestellen. Der Beitrag „Geschoss trifft Terrassentür: Ermittlungsergebnis liegt vor“ ist zuerst erschienen bei PIRSCH. Jagd Jäger Wolf Teilen Pinnen Whatsapp Teilen Mail Druck

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