Jagdverband ruft zur Klage gegen SVLFG wegen Beitragserhöhung auf #jagd #svlfg

Bist du Jagdinhaber und fragst dich, ob du gegen die Beitragserhöhung der SVLFG klagen solltest? Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat klare Empfehlungen für dich.

Unterstützung durch den Jagdverband: Musterverfahren gegen Berufsgenossenschaft

Der DJV ermutigt Jagdinhaber, gegen die aktuelle Beitragserhöhung der SVLFG vorzugehen, insbesondere aufgrund der Anerkennung von Parkinson als Berufskrankheit. Die Berufsgenossenschaft hat die leistungsbezogenen Beiträge drastisch erhöht, was der DJV als intransparent und rechtswidrig ansieht.

Klage einreichen und Verfahren ruhen lassen

Wenn du als Jagdinhaber mit einem ablehnenden Widerspruchsbescheid konfrontiert bist, empfiehlt der DJV, fristgerecht Klage vor dem zuständigen Sozialgericht einzureichen. Gleichzeitig solltest du das Ruhen des Verfahrens beantragen. Dieser Schritt ermöglicht es, die rechtliche Auseinandersetzung voranzutreiben, während das Verfahren vorläufig ausgesetzt wird, um weitere Entwicklungen abzuwarten.

Kritik an der SVLFG und Spekulationen über Umdenken

Der DJV übt deutliche Kritik an der ablehnenden Haltung der SVLFG und spekuliert darüber, dass eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren die Sozialversicherung zum Umdenken zwingen wird. Diese Haltung verdeutlicht das Bestreben des Verbands, nicht nur individuelle Fälle zu unterstützen, sondern auch strukturelle Veränderungen anzustoßen, die langfristig allen Jagdinhabern zugutekommen könnten.

Überschaubare Verfahrenskosten und Unterstützung durch DJV

Es ist wichtig zu wissen, dass die Verfahrenskosten für Kläger überschaubar sind, da eine anwaltliche Vertretung vor dem Sozialgericht nicht zwingend erforderlich ist. Der DJV bietet seine Unterstützung an und ermutigt betroffene Jagdinhaber, sich bei Bedarf bei DJV-Justitiar Friedrich von Massow zu melden. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass jeder, der gegen den Beitragsbescheid vorgehen möchte, die notwendige Hilfe und Beratung erhält.

Handlungsempfehlungen für betroffene Jagdinhaber

Wenn du als Jagdinhaber entschieden hast, gerichtlich gegen den Beitragsbescheid vorzugehen, solltest du nicht zögern, dich per E-Mail bei DJV-Justitiar Friedrich von Massow unter f.v.massow@jagdverband.de zu melden. Durch diese Kontaktaufnahme erhältst du nicht nur praktische Unterstützung, sondern auch die Möglichkeit, dich mit anderen Betroffenen auszutauschen und gemeinsam gegen die Beitragserhöhung vorzugehen.

Wie kannst du aktiv werden und deine Rechte verteidigen? 🌿

Lieber Leser, hast du schon einmal darüber nachgedacht, wie du aktiv werden und deine Rechte als Jagdinhaber verteidigen kannst? Möchtest du mehr über die Möglichkeiten erfahren, gegen ungerechtfertigte Beitragserhöhungen vorzugehen? Oder hast du Fragen dazu, wie der DJV dich unterstützen kann? Teile deine Gedanken, Erfahrungen und Fragen in den Kommentaren mit, damit wir gemeinsam für eine gerechte Lösung eintreten können. 🦌✉️🌳

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