Klimaschutz: Droht Landwirten die Pflicht zu Waldbrache und Moorvernässung? #brache #klimaschutz
Klimaschutz: Droht Landwirten die Pflicht zu Waldbrache und Moorvernässung? © foto: IMAGO / blickwinkel Weil der Wald zu wenig CO2 speichert, könnte der Druck auf das Wiedervernässen von Mooren steigen. Teilen Pinnen Whatsapp Teilen Mail Druck Josef Koch am Donnerstag, 06.02.2025 – 15:26 Der Expertenrat für Klimafragen warnt: Agrar- und Forstflächen speichern zu wenig CO2. Das kann dramatische Folgen haben. Im Klimaschutzgesetz geht die Bundesregierung offenbar von völlig falschen CO2-Einsparzielen bei Wald- und Landnutzung aus dem sogenannten LULUCF-Sektor. Das kann Landwirte und Waldbauern hart treffen, vor allem wenn die Bundesregierung den nationalen Plan für das Naturwiederherstellungsgesetz bis Mitte 2026 erstellt und sie diese Einsparziele weiterhin beibehält. Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen. Droht eine Pflicht zur Waldbrache und Moorvernässung? Bisher lässt sich die Frage nicht eindeutig mit Ja beantworten. Das aktuelle Gutachten des Expertenrates für Klimafragen lässt dies zumindest befürchten. So weist der Rat die Bundesregierung darauf hin, dass sie „bislang und künftig“ wahrscheinlich die beschlossenen Maßnahmen des Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz hinsichtlich der CO2-Einsparung überschätzt. Weiter heißt es unter anderem, „verbindliche Ziele zur Moorwiedervernässung, sind zwar zu erwarten, bislang jedoch nicht quantifiziert“. Wir brauchen Ihre Einwilligung Dieser Inhalt wird von bereit gestellt. Wenn Sie den Inhalt aktivieren, werden ggf. personenbezogene Daten verarbeitet und Cookies gesetzt. Akzeptieren Könnte eine solche Pflicht bei der nationalen Umsetzung der EU-Naturwiederherstellungsgesetzes drohen? Der Klimarat hält das zumindest für eine Möglichkeit. Die künftige Regierung könnte die EU-Verordnung dazu nutzen. Offen ist allerdings, ob eine Bundesregierung unter einer möglichen CDU/CSU-Führung derart harte Klimaschutzmaßnahmen tatsächlich angeht. Nach dem aktuellen Sofortprogramm der CDU will die Partei bekanntlich auch das Heizungsgesetz der Ampelregierung wieder kippen. Welche CO2-Einsparziele sind für den Landnutzungssektor (LULUCF) bisher geplant? Für den Sektor LULUCF sind im aktuellem Klimaschutzgesetz folgende Senkungsziele kalkuliert:• 2030: 25 Mio. t CO2-Äquivalente, • 2040: 35 Mio. t CO2- Äquivalente, • 2045: 40 Mio. t CO2-Äqivalente. Wie werden diese Ziele laut Klimarat verfehlt? Die Abweichung ist mehr als krass. Schon in der Vergangenheit stimmten die Werte nicht. Zum Bespiel sind für 2018 über 80 Mio. t CO2-Emmissionen berechnet. In den Folgejahren lagen diese um die 70 Mio. t. In seiner Prognose erwartet der Klimarat für die kommenden Jahre einen deutlichen Anstieg des Ausstoßes, und zwar um 7 bis 9 Mio. t CO2 pro Jahr. Um aber das Ziel in 2030 mit 25 Mio. t CO2-Einsparung zu erreichen, müsste der LULUCF-Sektor ab jetzt pro Jahr aber rund 20 Mio. t CO2 einsparen. Das zeigt, wie hoch der klimapolitische Druck auf verstärkte Klimaschutzmaßnahmen wie Waldstilllegung, Moorvernässung oder verstärkten Humusaufbau ist. Nennt der Klimarat im Gutachten noch weitere Maßnahmen? Nicht direkt. Er führt aber einige Handlungsfelder auf. Allerdings bestehen dabei immer Konflikte zwischen wirtschaftlicher Rentabilität, Sozialpolitik sowie Umwelt- und Klimaschutz, zum Beispiel bei• Flächenneuverbrauch und -versiegelung durch Verkehr- und Siedlungsausbau contra Wohnungsbauinitiative oder Ausbau von Solarfreiflächenanlagen, • die vermehrte Nachfrage nach Biomasse für die energetische (RED III, Heizungsgesetz) und stoffliche Nutzung, zum Beispiel Holzbauinitiative, • das Abschwächen von Umweltauflagen oder mögliche Intensivierung im Ackerbau wie Wegfall der Pflichtbrache (Glöz 8). Weshalb stimmen die kalkulierten CO2-Einsparziele nicht mehr? Das hat aus Sicht des Gutachtens mehrere Gründe. Ein wesentlicher liegt im Wald. Die Bilanz des LULUCF-Sektors bestimmen vor allem das Netto-Waldwachstum, Totholz- und den Holzproduktespeicher. Diese kompensieren laut Gutachten die hohen THG-Emissionen aus organischen Böden und künstlichen Gewässern. Das Netto-Waldwachstum nimmt allerdings wegen alternden Beständen sowie durch klimawandelbedingte Umwelteinflüsse wie Sturm, Dürre und Insektenbefall ab. Der Rückgang des Kohlenstoffspeichers und der drastische Anstieg der Nettoemissionen aus dem Wald ist seit 2018 zu beobachten. Er ist vorwiegend auf den Ausfall von Fichtenbeständen zurückzuführen, wo insbesondere wachstumsstarke Bestände mittleren Alters abstarben. Andere Nadel- und alle Laubbaumarten speichern zwar noch CO2, die Leistung ist aber rückläufig, heißt es im Gutachten des Expertenrates. Er verweist dabei auch auf die Bundeswaldinventur 2022. Danach ist der Wald eine deutliche Netto-Quelle für Treibhausgase. Warum ändert die Bundesregierung nicht die offenbar falschen CO2-Einsparziele im Klimaschutzgesetz? Das hatten unter anderem das Thünen-Institut sowie der Wissenschaftliche Beirat für Waldpolitik (WBW) erst zum Jahresanfang gefordert. Beide beraten die Bundesregierung, speziell das Bundeslandwirtschaftsministerium. Aus deren Sicht ist eine Flexibilisierung oder Anpassung der festen Senkenziele nötig, um einen sozio-ökonomisch tragbaren Waldumbau zu ermöglichen. Der Rat erwartet aber dabei auch gesetzliche Entscheidungen hinsichtlich der (Nicht-)Nutzung des Waldes. Gleichzeitig müssen dann aber andere Sektoren wie Verkehr und Gebäude mehr Treibhausgase einsparen als bisher gefordert. Man darf gespannt sein, für welchen Weg sich die künftige Bundesregierung entscheidet. In den Wahlprogrammen der Parteien findet man dazu nichts Konkretes. Die bisherige Ampelregierung hat offenbar wenig Interesse an einer Anpassung der Senkenziele gehabt. Schließlich sind sie ein gutes Argument für Bewirtschaftungsverbote. Was droht, wenn Deutschland seine Klimaziele nicht einhält? Deutschland würde damit gegen rechtliche Vorgaben der EU-Kommission verstoßen. Gemeinsam haben die EU-Staaten beschlossen, bis 2030 55 % weniger Treibhausgase ausstoßen, bis 2050 sogar 95 % weniger. Die Kommission könnte dann ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland beginnen und Milliarden Strafzahlungen fordern. Wie schneidet die Landwirtschaft im Gutachten ab? Sie zählt zu einer der wenigen Sektoren, die bisher ihre Klimaziele einhalten. Die Treibhausgasemissionen sind zwischen 2021 und 2023 gesunken. Waren es 2021 in diesem Sektor 64,9 Mio. t CO2-Äq, betrugen sie 2023 nur noch 63 Mio. t CO2. Dies entspricht einem Rückgang von 1,9 Mio. t oder 3 %. Die Landwirtschaft hat ihre zulässige Jahresemissionsmenge 2022 und 2023 eingehalten. Gelingt es der Landwirtschaft pro Jahr 1 Mio. t einzusparen, wie es der Trend 2014 bis 2023 war, wird sie 2030 das Einsparziel von minus 65 % gegenüber 1990 schaffen. Jedoch würde die Landwirtschaft laut Projektionsdaten 2024 ab 2044 der Sektor mit den höchsten THG-Emissionen sein. Grund: Das Einsparpotential in der Landwirtschaft ist auf Dauer begrenzt. Schließlich werden Rinder und Schweine auf natürliche Weise weiter Methan- und Ammoniakemissionen verursachen. Mehr zum Thema Umwelthilfe will mehr Klimaschutz im Wald: Experten sehen Gefahr für Waldbesitzer Brache Klimaschutz Landnutzung Moorschutz Teilen Pinnen Whatsapp Teilen Mail Druck