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Öko-Regelungen bleiben kompliziert: Sind sie 2025 wirklich attraktiver? #direktzahlung #gemeinsameagrarpolitik(gap)

Mehrfachantrag Öko-Regelungen bleiben kompliziert: Sind sie 2025 wirklich attraktiver? © imago / Jochen Tack Bei den Öko-Regelungen sind Blühflächen auf Acker- und Altgrastreifen auf Grünland attraktiv. Teilen Pinnen Whatsapp Teilen Mail Druck Karl Bockholt, agrarheute am 12.04.2025 – 05:57 Uhr Die Öko-Regelungen (ÖR) – so kompliziert sie auch sein mögen – sind im Mehrfachantrag 2025 nun durchaus attraktiver als bisher. Doch wie lohnend sind sie wirklich? Was ein Blick auf die Zahlen zeigt und was 2025 anders läuft. Zu den Öko-Regelungen (ÖR) zählen 7 Möglichkeiten, die zum Teil recht attraktiv erscheinen. Dazu gehören Ackerbrachen (ÖR 1a), die mit bis zu 1.300 €/ha vergütet werden, oder Altgrasstreifen auf Grünland (1d), die bis zu 900 €/ha bringen. Blühstreifen oder -flächen auf Acker (1b) oder in Dauerkulturen (1c) sowie Agroforsten (ÖR 3) werden mit bis zu 200 €/ha vergütet, Kennarten auf Grünland (ÖR 5) mit 225 €/ha, Grünland-Extensivierung (ÖR 4) mit 100 €/ha, Verzicht auf Pflanzenschutz (ÖR 6) mit 50 bis 150 €/ha oder der Anbau vielfältiger Kulturen (ÖR 2) mit 60 €/ha. Auch interessant: Checkliste Artenvielfalt: 6 Tricks für mehr Naturschutz im Acker Wir brauchen Ihre Einwilligung Dieser Inhalt wird von bereit gestellt. Wenn Sie den Inhalt aktivieren, werden ggf. personenbezogene Daten verarbeitet und Cookies gesetzt. Akzeptieren ÖR 1a – Ackerbrache: Nun 8 % statt 6 % möglich Die bundesweit einheitlichen ÖR sind jeweils freiwillig. Werden sie bis Mitte Mai 2025 gewählt, gelten sie jeweils ein Jahr. Wichtig: Jedes Bundesland kann weiter bestimmte Flächen für die ÖR 1a, 1b, 1d, 3 und 5 ausschließen. Das gilt etwa, um regionalen Gegebenheiten beim Naturschutz Rechnung zu tragen. Für ÖR 1b und 1c etwa können die Länder abweichende Listen mit Blühpflanzen vorsehen. 2025 können bis zu 8 % anstatt bisher nur 6 % der Ackerflächen stillgelegt werden, im Fall von nur 1 ha gegebenenfalls auch mehr. Die Staffeln bleiben: • 1. Stufe: 1.300 € für das 1 % des förderfähigen Ackers,  • 2. Stufe: 500 € für die über die 1. Stufe hinausgehende Fläche bis maximal 2 % und  • 3. Stufe: 300 € für die über die 2. Stufe hinausgehende Fläche bis maximal 8 % der Ackerfläche. Nach der 1-ha-Regel können Betriebe mit mehr als 10 ha Acker also für bis zu 1 ha die Prämie der 1. Stufe von 1.300 €/ha beziehen, auch wenn sie dadurch mehr als 8 % stilllegen. Kritiker bemängeln, dass kleinere Betriebe mit weniger als 10 ha damit benachteiligt werden. Bei Brachebegrünung mit Aussaat müssen die Mischungen 5 krautartige, zweikeimblättrige Arten enthalten, zudem sind auch Gräser möglich. Von April bis Mitte August dürfen sie nicht gepflegt werden. ÖR 1b – Blühstreifen oder 1a-Flächen bleiben kompliziert Bei ÖR 1b sind Abweichungen von der Mindestbreite 2025 unschädlich für die EU-Förderung, solange die Vorgabe auf der überwiegenden Länge eingehalten wird. Die Form- und Größenvorgaben wurden schon 2024 gesenkt. Eine Differenzierung zwischen Flächen und Streifen sowie die 2023 noch gültigen Mindest- und Maximalbreiten sind gestrichen. Für Blühstreifen und -flächen gilt seit 2024 eine Höchstgröße von 3 ha. Bei streifenförmiger Saat sind 5 m Mindestbreite nötig. Blühstreifen sollen sich so auch auf Flächen lohnen, die zuvor zu schmal waren. ÖR 1c – Blühflächen in Dauerkulturen unverändert Bei ÖR 1c gibt es 2025 keine Änderungen. Weder die Blühmischung noch der Aufwuchs darf im Antragsjahr gemäht oder gemulcht werden. Gegenüber ÖR 1b gibt es die Ausnahmen, dass die Blühstreifen oder -flächen keine Mindestgröße von 0,1 ha haben müssen. Sie dürfen nun auch schmaler als 20 m sein. ÖR 1d – Altgrasstreifen im Dauergrünland 2025 attraktiver Analog zur 1-ha-Regel der ÖR 1a sind Altgrasstreifen oder -flächen bis 1 ha auch begünstigungsfähig, wenn diese mehr als 6 % des förderfähigen Dauergrünlands ausmachen. Analog zur ÖR 1a ist es nun möglich, für bis zu 1 ha Altgras 900 €/ha zu beziehen, auch wenn diese mehr als 6 % im Betrieb ausmacht. Das ist durchaus attraktiv. Anders als bei ÖR 1a gilt dies auch für Betriebe mit 10 ha Dauergrünland oder weniger. 2025 werden Altgrasflächen bis 0,3 ha förderfähig, auch wenn sie mehr als 20 % des Dauergrünlands bedecken. Die Fläche muss aber abgrenzbar sein. Die Pflicht, den Standort alle 2 Jahre zu ändern, entfällt. Aus Naturschutzsicht wird der Wechsel empfohlen. Die Altgrasfläche darf das ganze Jahr über nicht gemulcht werden. Zerkleinern und ganzflächiges Verteilen ist nicht erlaubt. Dies entspricht bereits dem Verständnis der bisherigen Regeln. Es muss aber nicht in jedem Jahr frühestens am 1. September eine Schnittnutzung sein oder beweidet werden. Das reicht in der Regel in jedem zweiten Jahr. Mehr zum Thema Öko-Regelungen 2025: Wie profitabel und praktikabel sind sie wirklich? ÖR 2 – Vielfältige Kulturen anbauen Alle Mischkulturen mit Mais zählen nun zur Hauptfruchtart Mais. Das soll im Gleichklang mit GLÖZ 7 zum Fruchtwechsel aber erst 2026 gelten. Beetweiser Anbau wird nun berücksichtigt. Die Pflicht zu mindestens 5 Hauptfruchtarten gilt als erfüllt, wenn auf mindestens 40 % des Ackers mit Ausnahme des brachliegenden beetweise 5 verschiedene Gemüse, Küchenkräuter, Heil-, Gewürz- oder Zierpflanzen angebaut werden. Mischkulturen fein- und großkörniger Leguminosen gelten nun als verschiedene Arten, wie andere Mischkulturen auch. ÖR 3 – Agroforst beibehalten Beim Agroforst sind nun keine Nutzungskonzepte mehr nötig. Weiter ist ein Abstand zum Rand der Fläche nur nötig, wenn Wald oder Landschaftselemente angrenzen. Die Mindestbreite von Gehölzstreifen entfällt. Kleine Abweichungen bei den Abstandsregeln sind nun unschädlich. Der maximale Anteil der Gehölzstreifen am Acker- oder Dauergrünland wird auf 40 % statt bisher 35 % angehoben. ÖR 4 – Dauergrünland extensivieren Bei ÖR 4 wurde 2024 gestrichen, dass der Viehbesatz von 0,3 raufutterfressenden Großvieheinheiten (RGV) vom Januar bis Ende September nur an 40 Tagen unterschritten werden darf. Lämmer zählen zu den RGV. Bei gekoppelten Direktzahlungen kann es höhere Prämien geben. Für Mutterkühe, -schafe und -ziegen erhöhen sie sich 2025 um je rund 10 %. Die per Stichtagsregel festgelegte Obergrenze für die Zahl förderfähiger Muttertiere entfällt, ebenso Vorgaben zum Mindestalter. Kontrollen dazu fallen weg. Betriebe mit Dam- und Rotwild im Gehege sind nun auch dabei (jeweils mit Art, Alter und Berechnungskoeffizient): • Rinder jünger 6 Monate: 0,40; bis 2 Jahre: 0,60; über 2 Jahre: 1,00;  • Equiden über 6 Monate: 1,00;  • Schafe und Ziegen: 0,15;  • Damwild: 0,15 und Rotwild: 0,30. ÖR 5 – Kennarten im Grünland nachweisen Bei ÖR 5 gibt es 2025 keine Änderungen. Dauergrünlandflächen sind förderfähig, wenn mindestens 4 Kennarten nachweisbar sind. Sie müssen auf einer Liste des eigenen Bundeslands für artenreiches Dauergrünland stehen. Das nennt sich ergebnisorientierte Bewirtschaftung von extensivem Dauergrünland. Die Bewirtschaftung ist außer der Mindesttätigkeit egal. Der Nachweis per hochzuladenden Fotos sieht in jedem Bundesland anders aus. 2025 gibt es 225 €/ha, 2026 sollen es 210 €/ha sein. ÖR 6 – Auf Pflanzenschutzmittel verzichten 2025 wird der Verzicht auf Pflanzenschutzmittel auch bei Hirse und Pseudogetreide wie Amaranth, Quinoa oder Buchweizen gefördert. ÖR 7 – Natura-2000-Gebiete Begünstigungsfähig sind Landwirtschaftsflächen in Fauna-Flora-Habitat-(FFH)- und Vogelschutzgebieten. Allerdings dürfen keine Entwässerung und Instandsetzung von Drainagen durchgeführt werden. Auch sind Auffüllungen, Aufschüttungen oder Abgrabungen nicht erlaubt. Nicht kombinierbar sind ÖR in der Regel dort, wo andere Flächenkategorien vorliegen (siehe Übersicht). Eine ÖR auf Grünland kann nicht auf Ackerland beantragt werden und umgekehrt. Insgesamt scheinen die ÖR 2025 attraktiver als zuvor. Doch wie praktikabel sie sind, müssen sie erst noch beweisen. Mehr zum Thema Darum beantragen Landwirte 2024 deutlich mehr Prämien für Öko-Regelungen agrarheute. Nicht morgen.* * Erscheint 1 Tag früher als die Printausgabe Jetzt testen! © stock.adobe.com/aboutmomentsimages Bei uns lesen Sie alles Wissenswerte über Politik, Technik, Tierhaltung und Ackerbau. Damit bleibt Ihnen mehr Zeit für das Wesentliche: die Landwirtschaft. • Immer und überall dabei • Zugriff auf alle bisherigen Ausgaben • Zusätzliche Inhalte wie Videos, Bilder u. v. m. Jetzt testen! 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