OVG Lüneburg entscheidet: Rote Gebiete in Niedersachsen rechtswidrig #agrarrecht #düngung

OVG Lüneburg entscheidet: Rote Gebiete in Niedersachsen rechtswidrig © Landvolk Niedersachsen Das OVG Lüneburg hat über die Ausweisung der Roten Gebiete in Niedersachsen entschieden. Landvolk-Vizepräsident Hubertus Berges fordert Verbesserungen durch eine neue Bundesregierung. Teilen Pinnen Whatsapp Teilen Mail Druck Imke Harms, Land und Forst am Mittwoch, 29.01.2025 – 08:05 Bereits im Juni war die Rechtswidrigkeit der Ausweisung festgestellt worden. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg kippte nun die Landesdüngeverordnung. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat am Dienstag (28.1.) geurteilt, dass die aktuelle Landesdüngeverordnung einer rechtlichen Überprüfung nicht standhält. „Es war für unsere Mitglieder absolut richtig, mit großem Aufwand die fachlichen und rechtlichen Grundlagen für die Ausweisung der roten Gebiete zu hinterfragen“, sagt Landvolk-Vizepräsident Hubertus Berges. Das Landvolk werde jetzt die Begründung des Gerichts abwarten und daraus dann die Schlüsse für das weitere Vorgehen ziehen, führt Berges weiter aus. Wir brauchen Ihre Einwilligung Dieser Inhalt wird von bereit gestellt. Wenn Sie den Inhalt aktivieren, werden ggf. personenbezogene Daten verarbeitet und Cookies gesetzt. Akzeptieren Rote Gebiete: Stickstoffdüngung eingeschränkt „Wir fordern ohnehin in erster Linie, dass mit einer neuen Bundesregierung nun Verbesserungen für die in angeblich nitratbelasteten Gebieten wirtschaftenden Landwirte auf den Weg gebracht werden müssen“, sieht Berges die Politik in der Pflicht hier Abhilfe im Sinne der Landwirte zu schaffen. Bislang verpflichtet die Düngeverordnung die Landwirte, in den roten Gebieten die Stickstoff-Düngung ihrer Felder einzuschränken, was zu erheblichen Qualitätsminderungen der Feldfrüchte und zu großen Ertragseinbußen führe. So sei es dort vielfach nicht mehr möglich, vermarktbaren Weizen mit Backqualität zu produzieren. Gerade mit Blick auf nicht erreichbare Qualitäten seien Feldfrüchte aus den roten Gebieten zu dem eigentlichen Zweck bei den Mühlen nicht mehr absetzbar. Die daraus entstehenden Mindererlöse auf den Höfen seien betrieblich unzumutbar. Mehr zum Thema Rote Gebiete und Stoffstrombilanz: Union lässt Düngegesetz endgültig platzen Sind Rote Gebiete zu großflächig? Das Landvolk hofft, dass die Entscheidung des OVG die politisch Verantwortlichen in Bund und Land dahingehend sensibilisiert, dass die betroffenen Landwirte nicht länger hingehalten werden dürfen und dringend eine Lösung auf den Tisch muss. „Ein weiteres Warten der Politik auf eine abschließende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig würde nämlich noch Jahre dauern, ohne dass sich für unsere Landwirte etwas substanziell verändert“, erklärt Berges abschließend. Wir brauchen Ihre Einwilligung Dieser Inhalt wird von bereit gestellt. Wenn Sie den Inhalt aktivieren, werden ggf. personenbezogene Daten verarbeitet und Cookies gesetzt. Akzeptieren Verstöße gegen das Regelwerk des Düngerechts Zum Hintergrund: 2020 hatte der Bund mit der Änderung der Bundes-Düngeverordnung die Länder verpflichtet, nitratbelastete Gebiete auszuweisen. In einer Verwaltungsvorschrift wurden dazu Einzelheiten zur Zusammenstellung der Messnetze und zur Vorgehensweise bei der Gebietsausweisung festgelegt. Anhand der in Grundwassermessstellen festgestellten Nitratwerte wurden durch die Landesdüngeverordnung in Niedersachsen so die „roten Gebiete“ ausgewiesen. In diesen Gebieten sind die Landwirte unter anderem verpflichtet, die Düngung ihrer Felder einzuschränken.Die Messstellen, die für die Ausweisung der roten Gebiete zugrunde gelegt worden sind, hätten aber erhebliche Mängel, so Landvolk-Vizepräsident Hubertus Berges. Außerdem sei viel zu großflächig ausgewiesen worden, weil viel zu wenige Messstellen für die Gebietsausweisung genutzt würden. Die Rechtsgrundlagen der Landesverordnung sowie die Datengrundlagen und die Methodik für die Gebietsausweisung wurden seitdem von vielen Landwirten kritisch hinterfragt, schreibt das Landvolk. Mehr zum Thema Düngeverordnung: Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 150.000 Euro 60 Prozent der Grundwasser-Messstellen hatten Mängel Das Landvolk Niedersachsen hatte deshalb Anfang 2019 ein umfangreiches hydrogeologisches Gutachten zur Überprüfung der Gebietsausweisung erstellen lassen, in dem neben methodischen Mängeln bei der Ausweisung der Gebiete auch erhebliche Verstöße gegen technische Regelwerke bei den Messstellen festgestellt wurden. Mehr als 60 Prozent der untersuchten Messstellen hatten Mängel. Gegen die am 6. Dezember 2019 in Kraft getretene Landesdüngeverordnung wurden zehn Normenkontrollanträge vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) erhoben, um möglichst viele Fallgestaltungen abzudecken. Die Finanzierung des Gutachtens und der Normenkontrollklagen haben die Kreisverbände des Niedersächsischen Landvolkes und der Landesbauernverband übernommen.Transparenzhinweis: agrarheute ist eine Medienmarke des Deutschen Landwirtschaftsverlags. In der Geschäftsleitung des Unternehmens vertreten sind unter anderem der stellvertretende Generalsekretär des Bayerischen Bauernverbandes und der Geschäftsführer des Landvolks Niedersachsen. agrarheute. Nicht morgen.* * Erscheint 1 Tag früher als die Printausgabe Jetzt testen! © stock.adobe.com/aboutmomentsimages Bei uns lesen Sie alles Wissenswerte über Politik, Technik, Tierhaltung und Ackerbau. Damit bleibt Ihnen mehr Zeit für das Wesentliche: die Landwirtschaft. • Immer und überall dabei • Zugriff auf alle bisherigen Ausgaben • Zusätzliche Inhalte wie Videos, Bilder u. v. m. Jetzt testen! Jetzt testen! document.addEventListener(‚DOMContentLoaded‘, function () { new Swiper(‚.swiper.heftteaser-1‘, { slidesPerView: 1, loop: true, effect: „fade“, autoplay: { delay: 3000, }, }); }); Der Beitrag „OVG Lüneburg entscheidet: Rote Gebiete in Niedersachsen rechtswidrig“ ist zuerst erschienen bei LAND & FORST. Agrarrecht Düngung Niedersachsen Teilen Pinnen Whatsapp Teilen Mail Druck

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert