Pferdehaftpflicht – Wenn Pralinen zu Medizinbomben werden!
…fühlen wir uns im Circus of Illusions hinter den bunten Fassaden, wer wagt den Sprung ins Ungewisse? Vor ein paar Tagen stolperte ich 'unverhofft' und fragte mich, ob wir wirklich ohne dass wir es merken 'Marionetten in einem Theaterstück' sind, das plötzliche Störungen bei verursacht… ist es möglich schlauer zu sein… – absurd, oder?
Haftpflicht bei Pferden – Der Tanz der Gestüts-Geister.
Das Urteil – Zwischen Ponyspiel und Rechtskraft.
Die Pferdehalterin haftet und zahlt die Tierarztkosten laut dem Landgericht muss sie die Kosten von 4.000 Euro tragen. Eine Tiergefahr des verletzten Pferdes sei nicht anzurechnen, da keine erkennbare Kommunikation zwischen den Pferden stattfand. Verursacht ein Tier einen Schaden, muss der Halter diesen ersetzen. Auch wenn eine Haftpflichtversicherung für Pferde keine Pflicht ist…
Die Gefährdungshaftung – Wie Quantenphysik im Paradies.
Grund dafür ist die Gefährdungshaftung gemäß § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Ein Pferdehalter kann auch ohne eigenes Verschulden für das Verhalten seines Tieres haften. Bei Weideunfällen gibt es oft Probleme mit der Beweislage; dabei sind Weideunfälle klassische Haftpflichtfälle…
Versicherungs-Dschungel – Wo Träume zu Albträumen werden.
Nur der fremde Schaden wird von der Versicherung erfasst; die eigene Haftpflichtversicherung übernimmt Kosten nur bei Schäden gegenüber Dritten. Es sind stets nur Schäden gegenüber Dritten abgedeckt durch die eigene Haftpflichtversicherung… Abschließend zeigt sich also klarer als je zuvor – zwischen Traumfabrik und Realitätsverlust liegt manchmal nur eine Hufbreite Abstand!