Streit um Nachbau geht weiter: Landwirte von Züchtern voll überwacht? #nachbau #nachbauerklärung
Nachbauerklärung Streit um Nachbau geht weiter: Landwirte von Züchtern voll überwacht? © Landpixel Der Streit beim Nachbau geht weiter: Saatgut von Weizen mit Prüfetikett Teilen Pinnen Whatsapp Teilen Mail Druck Karl Bockholt, agrarheute am Dienstag, 18.02.2025 – 12:01 Die Züchter wollen Klarheit beim Nachbau, damit ihnen keine Gebühren entgehen. Viele Landwirte aber fürchten die volle Überwachung, wenn sie ihren Nachbau ausschließlich online melden können. Bleibt ihnen eine Wahl? Die Züchter wollen Klarheit beim Nachbau, damit ihnen keine Gebühren entgehen. Viele Landwirte fürchten die volle Überwachung, wenn sie sich auf das Onlineverfahren mit Datenspeicherung einlassen. Die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) in Bonn will die seit Jahrzehnten umstrittenen Erklärungen zum Nachbau von Saat- und Pflanzgut und die Rechnungen für die fälligen Gebühren ab 2025 komplett auf ein Onlineverfahren umstellen. Damit geht der Streit um Nachbau weiter. Lesen Sie auch: Erntegutbescheinigung: Landwirt kämpft gegen die Datenkrake Wir brauchen Ihre Einwilligung Dieser Inhalt wird von bereit gestellt. Wenn Sie den Inhalt aktivieren, werden ggf. personenbezogene Daten verarbeitet und Cookies gesetzt. Akzeptieren Streit um Nachbau geht wegen Onlineverfahren weiter Die Nachbauerklärung für das Wirtschaftsjahr 2024/25 lässt sich schon ab etwa Ende März online einreichen, so die STV, die quasi als Inkassounternehmen vom Bund der Deutschen Pflanzenzüchter (BDP) fungiert. Weiter können Landwirte mit Nachbau die Auskünfte für 2024/25 auch formlos per Kontaktformular erteilen. Regulärer Termin für die Nachbauerklärung ist spätestens Ende Juni. Doch viele Landwirte sehen sich nicht in der Pflicht, ihren Nachbau online zu melden. Nach den gesetzlichen Vorschriften könne die STV die Teilnahme am Onlineverfahren auch nicht verlangen, meint Georg Janßen, Interessengemeinschaft gegen Nachbaugesetze und -gebühren (IG Nachbau). Er sagt: „Die schnellen Klicks mit dem Smartphone mögen in vielen Betrieben als einfach angesehen werden und damit verführerisch sein.“ Sie könnten aber rechtlich und finanziell Nachteile haben, so der IG-Geschäftsführer. Landwirte gegen Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe von Daten Auf jeden Fall ist jedem Landwirt anzuraten, sich gegen eine umfassende Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe von sensiblen Betriebsdaten zu schützen. Nach Angaben von Janßen sei es bekannt, dass die STV seit Jahren Daten der Höfe systematisch sammele, „um sie in vielfältiger Form für finanzielle Forderungen an die Landwirte zu benutzen und Druck auszuüben“. Nach dem Gesetz hat die STV zwar einen Auskunftsanspruch bei Vorlage eines sortenspezifischen Anhaltspunkts. Sie habe aber keinen Anspruch darauf, dass die Landwirtschaftsbetriebe bei der Onlineerhebung mitmachen. Das beinhalte nach Ansicht der IG Nachbau das Risiko, oft mehr Daten preiszugeben als es rechtlich nötig sei. Mehr zum Thema Erntegut-Bescheinigung: Werden die Daten für Nachbaugebühren genutzt? Volle Kontrolle der Züchter über Anbau der Landwirte? Die ab 2025 geplante Pflicht zur Onlineerfassung des Nachbaus reihe sich in Versuche der STV ein, „die volle Kontrolle über den Nachbau und den kompletten Anbau von Ackerfrüchten zu erhalten“. Erst im Sommer 2024 habe die STV mit ihrer Erntegutbescheinigung „ein fragwürdiges Angebot“ gemacht: Landwirte konnten sich online bei der STV registrieren lassen und sollten Flächenverzeichnis, Saatgutrechnungen und Nachbauerklärungen hochladen. Wer dies nicht wollte, sollte sich mit einer Kontrolle einverstanden erklären. Auch hier war Obacht vor der Zustimmung geboten, so die IG Nachbau: „Nach der gesetzlichen Regel gehen das Flächenverzeichnis und die Rechnungen für Saatgut die STV gar nichts an“, so Janßen. Hofkontrollen könnten nicht rechtlich gefordert werden, so die IG Nachbau. Eine obligatorische digitale Erfassung könne überdies schnell zu einer umfassenden Überwachung führen. Zum Schutz von sensiblen Betriebsdaten sei besser auf das Recht eines schriftlichen Verfahrens zu setzen, ohne Onlineverfahren. So sieht der Datenschutz der STV aus Datenschutzrechtlich werden die personenbezogenen Daten auf Basis der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erhoben und verarbeitet. Dabei besteht das berechtigte Interesse der STV darin, Nachbaugebühren zu erheben und Rechte dazu durchzusetzen. Die Daten werden verknüpft mit Nachbauinformationen, die die STV von Aufbereitern wegen sortenspezifischer Aufforderungen auf Basis von Anhaltspunkten erhält, weiter von Behörden und anderen Stellen, die verpflichtet sind, Auskunft über die Aufbereitung von Sorten oder zum Nachbau zu erteilen. Auch Daten über die landwirtschaftliche Tätigkeit etwa aus öffentlichen Quellen wie Internet oder Zeitungen nutzt die STV. Mehr zum Thema Erntegut-Urteil: So frustriert ist Landwirt P. von der STV-Datenbank So können Landwirte der Datenspeicherung widersprechen Landwirte können der Speicherung der Daten für diese Zwecke widersprechen. Dann könne nicht ausgeschlossen werden, dass sie erneut Unterlagen zum Nachbau zugesandt bekommen. Sobald die Kenntnis der Daten für die Erfüllung des Zwecks der Speicherung nicht mehr nötig sei, würde gelöscht, so die STV, die auch Dienstleister als Auftragsverarbeiter nutzt. Ein Übermitteln der Daten an Dritte erfolge nicht – mit Ausnahme der Züchter oder Nutzungsberechtigten, dessen Sorten an- oder nachgebaut oder dessen Sortenschutzrechte verletzt wurden. Jeder Landwirt hat ein Auskunftsrecht über verarbeitete Daten und gegebenenfalls auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung. Weiter lässt sich bei einer Aufsichtsbehörde Beschwerde oder Widerspruch einlegen, beim Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@stv-bonn.de. agrarheute. Nicht morgen.* * Erscheint 1 Tag früher als die Printausgabe Jetzt testen! © stock.adobe.com/aboutmomentsimages Bei uns lesen Sie alles Wissenswerte über Politik, Technik, Tierhaltung und Ackerbau. Damit bleibt Ihnen mehr Zeit für das Wesentliche: die Landwirtschaft. • Immer und überall dabei • Zugriff auf alle bisherigen Ausgaben • Zusätzliche Inhalte wie Videos, Bilder u. v. m. Jetzt testen! Jetzt testen! document.addEventListener(‚DOMContentLoaded‘, function () { new Swiper(‚.swiper.heftteaser-1‘, { slidesPerView: 1, loop: true, effect: „fade“, autoplay: { delay: 3000, }, }); }); Nachbau Nachbauerklärung Nachbaugebühr Onlinehandel Teilen Pinnen Whatsapp Teilen Mail Druck