Vertragspflicht für Milchbauern: Bundesländer lehnen EU-Vorschläge ab #milchliefervertrag #wertschöpfung
Vertragspflicht für Milchbauern: Bundesländer lehnen EU-Vorschläge ab © foto: IMAGO / MiS Die Bundesländer sprechen sich gegen feste Vorgaben für Milchlieferverträge aus. Teilen Pinnen Whatsapp Teilen Mail Druck Josef Koch am Freitag, 14.02.2025 – 15:48 Eine Mehrheit der Bundesländer bemängelt mehr Bürokratie und zweifelt am Nutzen der EU-Pläne. Die Bundesländer lehnen die aktuellen EU-Vorschläge ab, Landwirte in der Wertschöpfungskette zu stärken. In einer Entschließung vom Freitag (14.2.) fordern sie die Bundesregierung auf, in Brüssel gegen die Vorschläge von EU-Agrarkommissar Christophe Hansen zu stimmen. Ob die Bundesregierung sich an den Beschluss des Bundesrates hält, ist offen. Wir brauchen Ihre Einwilligung Dieser Inhalt wird von bereit gestellt. Wenn Sie den Inhalt aktivieren, werden ggf. personenbezogene Daten verarbeitet und Cookies gesetzt. Akzeptieren Grüne versprechen sich fairere Preise Der EU-Agrarkommissar hatte jüngst unter anderem vorgeschlagen, die Vertragspflicht nach Artikel 148 EU-weit verpflichtend einzuführen. Danach müssen Molkereien Milcherzeugern schriftliche Lieferverträge anbieten, die Preis, Menge, Lieferzeitpunkt enthalten. Die Parlamentarische Agrarstaatssekretärin Ophelia Nick (Grüne) und die niedersächsische Agrarministerin Miriam Staudte verteidigten den Kommissionsvorschlag. „Der Vorschlag ermöglicht Landwirten kalkulierbare, feste Preise“, so Nick. Das kommt den Wunsch vieler Bauern nach Planungssicherheit nach. Zudem sei das lange Warten auf die Bezahlung von Milchlieferungen nicht akzeptabel. Die BMEL-Staatssekretärin ist überzeugt, dass der EU-Vorschlag für eine breite Anwendung von Preissicherungsmodellen sorgt. Für Staudte sorgt der Kommissionsvorschlag zudem für eine einheitliche Umsetzung in der EU und damit weniger Wettbewerbsverzerrungen. Einen Eingriff in die Vertragsfreiheit sieht die Niedersächsin nicht. Unionsminister sehen keine Vorteile Ganz anderer Ansicht sind CDU-Agrarminister Sven Schulze (Sachsen-Anhalt) und Ingmar Jung (Hessen). Jung merkt an, in Deutschland gebe es schon schriftliche Verträge auch ohne inhaltliche Vorgaben. Im Milchsektor decken die Genossenschaften zu rund zwei Drittel die Rohmilcherzeugung ab, dort stimmten die Mitglieder ohnehin über ihre Liefersatzungen und damit Vertragsbedingungen ab. „Bei längerfristigen Preisgarantieren ist das Risiko von Abschlägen zu groß“, so Jung. Für Schulze bringen daher die Kommissionsvorschläge keinen Vorteil für Landwirte beim Aushandeln von Preisen. Freiwillige Preissicherungsmodelle gebe es schon jetzt. Gleichzeitig sorge Hansens Vorschlag damit für mehr Bürokratie. „Dabei hat die Politik nach den Bauernprotesten vor gut einem Jahr aber zugesichert, für weniger Bürokratie zu sorgen,“ gibt der CDU-Politiker zu bedenken. Für effektiver hält er Erzeugerzusammenschlüssen unter anderem bei den Mitteilungspflichten entgegen zukommen, beispielsweise durch ein Statistikmoratorium.Schulze monierte auch, dass die Kommission auf eine Folgenabschätzung verzichten. Allerdings hatte Hansen im EU-Agrarausschuss zugesichert, drei Monate nach Inkrafttreten der Novelle des Artikel 148 Gemeinsame Marktordnung (GMO) eine Folgenabschätzung vorzunehmen. Was die Kommission plant Neben einer EU-weiten Vertragspflicht will die EU-Kommission Zudem nicht anerkannten Erzeugerorganisationen den gleichen Schutz und die gleichen Vorteile einräumen wie formell anerkannten Zusammenschlüssen. Mit der Novelle der UTP-Richtlinie will sie, bestehende Regeln gegen unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittelkette strenger durchzusetzen. Bisher ist die Umsetzung in den Mitgliedstaaten uneinheitlich. So konnten die Handelspartner der Landwirte und der Lebensmittelhandel strengere Vorgaben teilweise umgehen. AbL wirft Union Abstimmung gegen Bauern vor Der Deutsche Raiffeisenverband hält die Bundesratsentschließung für „ein klares Votum der Vernunft“. Kein Verständnis für die Entscheidung des Bundesrates hat indes Milchbauer Otmar Ilchmann, agrarpolitischer Sprecher der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). Die Anliegen der Ernährungswirtschaft seien CDU/CSU „offenkundig wichtiger“. Wer mit dem Verweis auf Bürokratie und unternehmerische Freiheit jede Verbesserung der Marktstellung von Bauern blockiere, ohne selbst zu sagen wie es besser geht, erweise Landwirten einen Bärendienst, beklagt Ilchmann. Seiner Ansicht nach führten die jüngsten von der EU vorgelegten Eckpunkte für den kommenden EU-Haushalt zu einem sehr engen Agrarbudget. „Eine Kürzung würde zu massiven Einkommensverlusten in der Landwirtschaft führen“, warnt er. Daher müssten die Bauern „schnellstmöglich in der Lage sein, endlich auf Augenhöhe“ mit der Verarbeitung und dem Handel verhandeln zu können. Mehr zum Thema EU-Agrarpolitik: Hansen will Direktzahlungen für Landwirte sichern Melden Sie sich zum agrarheute-Newsletter an! Wir informieren Sie jeden Werktag über die Top-Themen des Tages. Mit der Anmeldung für den Newsletter haben Sie den Hinweis auf die Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen. Sie erhalten den agrarheute-Newsletter bis auf Widerruf. Sie können den Newsletter jederzeit über einen Link im Newsletter abbestellen. Der Beitrag „Artikel 148 und Vertragspflicht: Länder lehnen EU-Vorschläge ab“ ist zuerst erschienen bei Bayerisches Landwirtschaftliches Wochenblatt. Milchliefervertrag Wertschöpfung Wettbewerbsrecht Teilen Pinnen Whatsapp Teilen Mail Druck